PRÄVENTIONSKURSE

 

Einige meiner Kurse sind als Präventivmaßnahme von den gesetzlichen Krankenkassen nach den Richtlinien des § 20 Abs. 1 SGB V anerkannt.

In der Regel wird ein Teil der Kosten von deiner Krankenkasse erstattet. Für die Höhe des Zuschusses gibt es leider keine einheitliche Regelung, kläre deswegen bitte vor der Anmeldung mit deiner Krankenkasse, wie hoch der Zuschuss sein wird.

Die Voraussetzungen für den Zuschuss sind, dass du die Kursgebühr vorab an mich gezahlt hast und an mindestens 80% der Termine teilgenommen hast. Die entsprechende Teilnahmebescheinigung, zum Einreichen bei deiner Kasse, bekommst du am Ende des Kurses.