PRÄVENTIONSKURSE

 

Einige meiner Kurse sind als Präventivmaßnahme von den gesetzlichen Krankenkassen nach den Richtlinien des § 20 Abs. 1 SGB V anerkannt.

In der Regel wird ein Teil der Kursgebühr von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Für die Höhe des Zuschusses gibt es leider keine einheitliche Regelung, kläre deswegen bitte mit deiner Krankenkasse, wie hoch der Zuschuss ist.

Normalerweise wird von den Versicherten verlangt, dass die Kursgebühr vorab an mich gezahlt wird und dass an mindestens 80% der Termine teilgenommen wurde. 

Die entsprechende Teilnahmebescheinigung, zum Einreichen bei deiner Kasse, bekommst du am Ende des Kurses. Falls Du an der letzten Kursstunde nicht teilgenommen hast und Dir die Bescheinigung fehlt, sprich mich bitte an.